Zuckerarmer Fruchtaufstrich Rote Früchte (74 % Frucht)
inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten Abhängig von der Lieferadresse kann der Endpreis durch die Mehrwertsteuer an der Kasse variieren.
Menge | Stückpreis | Rabatt | Ersparnis |
---|---|---|---|
ab 2 | 3,91 € * | 2,01% | 0,16 € * |
ab 3 | 3,83 € * | 4,01% | 0,48 € * |
ab 6 | 3,75 € * | 6,02% | 1,44 € * |
|
|
Zuckerarmer Fruchtaufstrich mit roten Früchten (Erdbeeren, Sauerkirschen, Himbeeren und roten Johannisbeeren) mit Zucker und Süßungsmittel; Früchte: 74,5%.
Unser Rote Früchte Fruchtaufstrich ist mit Xylit gesüßt. Mit seinem 74%-igen Fruchtanteil und intensiven Aromen vollmundiger Beeren und Sauerkirschen, eignet er sich hervorragend zum Kuchen und Plätzchen backen sowie als Beilage zu Waffeln oder Pfannkuchen.
Zutaten: 28,9% Erdbeeren, Süßungsmittel: Xylit; 16,6% Sauerkirschen, 16,6% Himbeeren, 12,4% rote Johannisbeeren, Geliermittel: Pektine, Dextrose.
Allergeninformationen: keine.
Das Produkt enthält von Natur aus Zucker.
Herstellungsland: Frankreich. Erdbeeren und Sauerkirschen aus EU und nicht-EU. Himbeeren aus Nicht-EU. Rote Johannisbeeren aus EU.
Aufbewahrung: Nach dem Öffnen im Kühlschrank aufbewahren und innerhalb von 10 Tagen verbrauchen. Bitte immer mit sauberem Besteck entnehmen.
Durchschnittliche Nährwerte pro 100 g:
Energie | 464 kJ / 110 kcal |
Fett | <0,5 g |
- davon gesättigte Fettsäuren | 0 g |
Kohlenhydrate | 30 g |
- davon Zucker | 4,8 g |
- davon mehrwertige Alkohole | 24 g |
Eiweiß | 0,9 g |
Salz | 0,06 g |
Hinweis: Kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken. Von Tieren fernhalten!
* Im Vergleich zu handelsüblichen rote Früchte Fruchtaufstrichen mit Zuckerzusatz.
Eine abwechslungsreiche und ausgewogene Ernährung und eine gesunde Lebensweise sind wichtig.
Zu deiner Information: Wunderst du dich, dass die Produktbezeichnung „Zuckerarmer Fruchtaufstrich mit roten Früchten (Erdbeeren, Sauerkirschen, Himbeeren und roten Johannisbeeren) mit Zucker und Süßungsmittel“ lautet, obwohl wir bei Xucker nicht mit Zucker süßen? Hinter diesem „Zucker“ steckt die in sehr geringen Mengen im Geliermittel Pektin enthaltene Dextrose (Traubenzucker). Ohne sie kann keine gleichbleibende Gelierfähigkeit des Pektins gewährleistet werden. Der Gehalt ist so verschwindend gering, dass er praktisch keinen Einfluss auf den Gesamtzuckergehalt des Produktes hat – dennoch muss die Dextrose laut Lebensmittel-Informationsverordnung als „Zucker“ deklariert werden.
Trotz sorgfältiger Verarbeitung können noch vereinzelt Fruchtsteinreste enthalten sein!